lächelnde Person mit Kleinkindern

Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen und Erzieher

Mit dem Inkrafttreten des KiTa-Zukunftsgesetzes zum 01.07.2021 endete die Gültigkeit der bisherigen Förderkriterien des Landesprogramms zur Qualifizierung und Prozessbegleitung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.

Die pädagogische Arbeit in Kindertagesstätten ist jedoch weiterhin für die Zukunft unseres Landes von elementarer Bedeutung. Um diese Arbeit zu stärken, unterstützt das Land die Fortbildungen der Erzieherinnen und Erzieher weiterhin durch finanzielle Mittel.

Ab dem 01.07.2021 werden die bisherigen Mittel für die Fortbildung auf Landesebene sogar erhöht und stehen den Trägern über die Zuweisung zusätzlich zu den Personalkosten direkt zur Verfügung. (§ 25 Abs. 1 Nr. 4).

Die Abrechnung der Fortbildungskosten erfolgt über die Verwendungsnachweise für die Personalkosten innerhalb der KiDz-Datenbank.
Über diesen Weg werden auch weiterhin vor allem Maßnahmen unterstützt, die sich am Landesfortbildungscurriculum orientieren, d. h. an der bereits bestehenden Vereinbarung mit Organisationen und Verbänden, die bei Bedarf fortgeschrieben wird.

Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Rita Zindorf
Telefon 0261 4041-595
kita-mz(at)lsjv.rlp.de

Förderbereich 1 – Entwicklungsbegleitung von Kindern
Der Förderbereich 1 beschäftigt sich inhaltlich mit den hohen Anforderungen an eine professionelle Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und nimmt dabei neben spezifischen pädagogischen Konzepten Themen aus Entwicklungs- und Bindungstheorie, Kinderschutz, Partizipation, Beobachtung und Dokumentation, Elternarbeit sowie inklusive kultur- und religionssensible Umgangsweisen in den Blick.

Förderbereich 2 – Zusammenarbeit mit Eltern und Familien
Der Förderbereich 2 beschäftigt sich inhaltlich mit den komplexen sozialen Beziehungen zwischen Eltern, Kindern und Fachkräften und will Fachkräfte in den dafür notwendigen Kompetenzen schulen und stärken. Dafür nimmt der Förderbereich 2 unter anderem die Vielfalt familiärer Lebensformen, Werte- und Rollenverständnisse, Beschwerdemanagement sowie Formen der Kooperation und Gesprächsführung in den Blick.

Förderbereich 3 – Sprachliche Bildung und Sprachförderung
Fortbildungen zum Förderbereich 3 „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“ dienen ausschließlich der Qualifizierung der Sprachförderkräfte nach dem neuen Qualifizierungskonzept „Mit Kindern im Gespräch“.

Förderbereich 4 – Praxisanleitung
Fortbildungen zum Förderbereich 4 „Praxisanleitung“ richten sich ausschließlich nach der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarung und müssen einen zeitlichen Umfang von 7 Tagen bzw. 56 Unterrichtseinheiten nachweisen.

Förderbereich 5 – Leitung der Kindertagesstätte
Der Förderbereich 5 beschäftigt sich inhaltlich mit den hohen Anforderungen der Leiterinnen und Leiter für die professionelle Umsetzung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrages und soll unter anderem die personellen, fachlichen und methodischen Führungs- und Managementfähigkeiten schulen und fördern. Dazu gehören auch Fragen nach der eigenen Leitungsidentität, Personalführung, Gesprächsführung, Konfliktmanagement sowie Netzwerkarbeit.

Förderbereich 6 – Prozessbegleitung: Supervision/Coaching/Organisationsentwicklung
Der Förderbereich 6 beschäftigt sich inhaltlich mit der personen- und organisationsbezogenen Qualifizierung zur Sicherung und Verbesserung der pädagogischen Arbeit. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung der Fachkraft in den vielfältigen Arbeitsbeziehungen zu Eltern, Kindern, Kolleginnen und Kollegen, welche neben den alltäglichen Herausforderungen auch durch Belastungen und Konflikte gekennzeichnet sind.

Dem Umgang miteinander und mit den eigenen Ressourcen in Form von Supervision und Coaching wird eine besondere Beachtung geschenkt. Hiervon sind Burn-out-Präventionen ausgeschlossen.

Für eine Bewilligung muss der prozesshafte Charakter der Fortbildung deutlich werden!

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