Frau mit adoptiertem, afrikanisch-amerikanischem Jungen

Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen

Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen (GZA) besteht seit dem 1. Mai 2003. Sie ist zuständig für die Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz und hat ihren Sitz im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Abteilung Landesjugendamt – Rheinland-Pfalz in Mainz.

Grundlage der Tätigkeit der GZA ist das Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (HAÜ) sowie die nationale Adoptionsgesetzgebung. In Deutschland ist das Haager Adoptionsübereinkommen am 1. März 2002 in Kraft getreten. Die Umsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens stellt bei Adoptionen von Kindern aus dem Ausland sicher, dass deren Rechte gewahrt werden und Kinderhandel vorgebeugt wird. Zudem trägt es zur Vereinheitlichung der Standards in der Adoptionsvermittlung bei.

Leitgedanke der Adoption ist immer das Wohl des Kindes. Vor einer Adoption werden die leiblichen Eltern des Kindes beraten, wie sie unterstützt werden können, wenn das Kind in der Familie bleibt. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, kann es von den leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben werden. Eine Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern.

Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für Kinder geeignete Familien zu finden. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen der Fachkräfte in den Adoptionsvermittlungsstellen sind das Kind und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse. Vor diesem Hintergrund besteht eine enge Kooperation mit den Fachstellen und Ministerien.

Die GZA ist in allen Fragen der Adoption Ansprechpartner für alle Menschen aus Rheinland-Pfalz und Hessen, die sich dafür interessieren, ein Kind zu adoptieren und für alle, die sich im beruflichen Kontext mit dem Thema Adoption befassen.

Die Kernaufgaben der GZA sind

  • Beratung, Bearbeitung der Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Rechtsanwälten und Behörden,
  • Durchführung internationaler Adoptionsvermittlungsverfahren,
  • Herkunftssuche,
  • Beratung und einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit Adoptionsvermittlungsstellen,
  • Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen öffentlicher und freier Träger sowie Durchführung von Seminaren für Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit internationaler/interkultureller Adoption auseinandersetzen,
  • Erteilung von Zustimmungen zur Bildung von Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstellen örtlicher Träger,
  • Aufsicht, Anerkennung und Zulassung der anerkannten Auslandsvermittlungsstellen und der Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft,
  • Erarbeitung von Empfehlungen und Fachbeiträgen,
  • Stellungnahmen im Rahmen gerichtlicher Anhörung bei Adoptionsprozessen mit Auslandsberührung,
  • Zusammenarbeit mit den zentralen Adoptionsstellen der anderen Bundesländer, der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, Bundesministerien und Vertretern ausländischer Adoptionsfachstellen,
  • Öffentlichkeitsarbeit.
Holzscheiben mit Symbolen Telefon, Brief und E-Mail

Kontakt

Telefon 06131 967-286
Telefax 06131 967-320
gza(at)lsjv.rlp.de

4 Holzblöcke mit den Buchstaben I,N,F und O

Seminare

für Adoptionsbewerberinnen und Adoptionsbewerber in Rheinland-Pfalz und Hessen

Kloster Jakobsberg 
26.-28.04.2024 

Schönstatt-Zentrum Weiskirchen
05.-07.07.2024 
15.-17.11.2024 

Mehr Informationen finden Sie hier.